Informationen zum Thema Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung zur eigentumsrechtlichen Teilung eines bebauten Grundstücks und zur Bildung von Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung und dessen Eintragung im Grundbuch, z. B. für Eigentumswohnungen.
Die Abgeschlossenheit wird von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde auf der Grundlage von vorgelegten Bauzeichnungen, sogenannten Aufteilungsplänen bescheinigt.
Aus diesen Zeichnungen muß die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sein.
Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind dabei in den Aufteilungsplänen mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.
Abgeschlossenheit bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die einzelnen Wohnungen jeweils einen eigenen Eingang haben und separat zugänglich sind.
Aufteilungspläne sollten von einem Fachmann erstellt werden, um von der Baubehörde die nötige Bescheinigung zu erhalten und vom Grundbuchamt akzeptiert zu werden.
Ist der Aufteilungsplan fehlerhaft oder unvollständig, dann kann der Antragsteller wertvolle Zeit verlieren!
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