Informationen zum Thema Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung zur eigentumsrechtlichen Teilung eines bebauten Grundstücks und zur Bildung von Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, und dessen Eintragung im Grundbuch, z. B. für Eigentumswohnungen.

Abgeschlossenheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die einzelnen Wohnungen jeweils einen eigenen Eingang haben und separat zugänglich sind. Die Abgeschlossenheit wird von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde auf der Grundlage von vorgelegten Bauzeichnungen, den „Aufteilungsplänen“ bescheinigt.

Die Bauämter prüfen dabei in der Regel auch, ob die in den Aufteilungsplänen dargestellten Wohnungen in der bestehenden Form baurechtlich genehmigt sind. Aus diesen Zeichnungen muss die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sein.

Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind dabei in den Aufteilungsplänen mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen. Aufteilungspläne sollten von einem Fachmann erstellt werden, um von der Baubehörde die nötige Bescheinigung zu erhalten und vom Grundbuchamt akzeptiert zu werden.

Zusätzlich zu der Erstellung von Aufteilungsplänen biete ich Ihnen – wie benötigt – als weitere Leistung die Aufstellung einer aktuellen Wohnflächenberechnung an, die für die Berechnung der Höhe der einzelnen Miteigentumsanteile nötig ist.